Honorar & Abrechnungen – Wie wir unsere Leistungen berechnen.
Wir berechnen unser Honorar nach dem GebühH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Unsere Leistungen sind demnach immer Privatleistungen. Die Kosten liegen zwischen 100,- bis 110,- € pro Behandlung/Sitzung. Hierunter fallen Organisation, Anamnesen, Behandlungen und Ausarbeitungen.
Um Missverständnissen vorzubeugen möchten wir hier einige Informationen zum Thema Abrechnung geben:
Private Versicherungen, private Zusatzversicherungen oder Beihilfestellen
Sind Sie komplett oder zusätzlich privat versichert, übernehmen die privaten Krankenversicherungen unsere Rechnungen in der Regel komplett. Sie brauchen in diesem Fall keine Überweisung eines Arztes.
Die Landesbeihilfestellen übernehmen im Zuge ihrer Erstattungen für Heilpraktikerleistungen den vereinbarten Beihilfeanteil der Kosten in der Regel komplett. (Ausnahme: Saarland, Bremen).
Wir möchten Sie dennoch bitten, sich vorab über das Leistungsverhalten Ihrer Versicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle genau zu informieren, da die privaten Leistungsträger teilweise sehr unterschiedlich erstatten. Hieraus resultiert, dass es durchaus zu entsprechenden Selbstbehalten in der Abrechnung mit den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern kommen kann.
Die mit uns vereinbarten Honorare sind – unabhängig von einer etwaigen Erstattung einer Versicherung – Grundlage und in voller Höhe von Ihnen zu zahlen.
Gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen
Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten beim Heilpraktiker nicht. Gesetzlich Versicherte sind deshalb Selbstzahler.
Osteopathie
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen jedoch die Osteopathie. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang Sie Ihre osteopathische Behandlung teilweise erstattet.
Viele gesetzliche und private Krankenkassen bieten günstige Möglichkeiten einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen an.